FAMILIENRECHT               NEBENKLAGE           STRAFVERTEIDIGUNG          BETREUUNGEN
Nebenklage Schon immer liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf der Vertretung  Geschädigter  von Straftaten, was mir auch besonders am Herzen liegt.  Ich sehe es  als meine Aufgabe, Sie in jedem Abschnitt des Strafverfahrens kompetent und  engagiert zu vertreten und Ihren Rechten als Geschädigter umfassend Geltung zu  verschaffen. Bereits die Frage, ob gegen den oder die Täter eine Strafanzeige erstattet werden  soll, ist manchmal schwierig zu beantworten, da viele Faktoren eine Rolle spielen  können. Schon in diesem Anfangsstadium des Ermittlungsverfahrens stehe ich Ihnen aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit gerne als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bereits eingeleitet, besteht häufig die  Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenklägerin/Nebenkläger anzuschließen und sich von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vertreten zu lassen. Dies bedeutet vor allem eine Stärkung Ihrer verfahrensrechtlichen Stellung und eine umfassende  Beteiligungsbefugnis. Denn gerade das Strafverfahren ist oft für Verletzte einer Straftat aus verschiedenen Gründen mit Unsicherheiten verbunden. Nach wie vor sind viele Verletzte im  Strafverfahren und insbesondere in einer Hauptverhandlung vor Gericht nicht allein  ein weiteres Mal mit der Tat und der Person des Täters unmittelbar konfrontiert,  sondern müssen sich auch umfassenden Fragen der Verfahrensbeteiligten stellen, die sie häufig als Herabwürdigung und Bloßstellung empfinden. In dieser für Verletzte schwierigen und besonders belastenden Situation kann ich als engagierte Nebenklagevertreterin  in besonderem Maße Unterstützung bieten, Ihren Rechten als  Verletzter nachhaltig Gehör verschaffen und Ihre persönlichen  Interessen im Verfahren zur Geltung bringen. Über das Institut der Nebenklage  nehmen Sie eine ganz andere Rolle im Strafverfahren ein, da Sie vom bloßen Zeugen zu einem mit besonderen Rechten ausgestatteten Verfahrensbeteiligten werden. Als solcher haben Sie u.a. das Recht, in die Ermittlungsakten Einsicht zu nehmen,  während der gesamten Hauptverhandlung persönlich anwesend sein zu dürfen oder sich durch mich vertreten zu lassen,  Beweisanträge stellen zu können, in bestimmten Fällen Rechtsmittel einlegen zu können etc. Die Strafprozeßordnung (StPO) benennt abschließend die Delikte , bei denen ein  Verletzter sich als Nebenkläger anschließen kann, u.a. bei Straftaten gegen die  sexuelle Selbstbestimmung wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, (schwerer)  sexueller Mißbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen, Körperverletzung,  Beleidigung, Raub, räuberische Erpressung, versuchter Mord oder versuchter  Totschlag. In diesen Fällen wird dem Nebenkläger in der Regel ein Rechtsanwalt seiner Wahl als Beistand bestellt, das bedeutet vor allem auch, daß die Kosten der anwaltlichen  Tätigkeit übernommen werden. In anderen Fällen gibt es die Möglichkeit, einen  Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen, so daß auch hier die Kosten der  anwaltlichen Tätigkeit übernommen werden.
HOME                     VITA                   RECHTSGEBIETE
KOOPERATIONEN            KONTAKT            IMPRESSUM/                                                                      Datenschutzerklärung
ANWALTSKANZLEI BERIT NEUBERT   TURMSTRASSE 33, 10551 BERLIN   TELEFON 030 - 39 80 86 93   TELEFAX 030 - 39 80 86 92